Ratgeber · Zweitmeinung

Zweitmeinung beim Zahnarzt: Wann lohnt sie sich?

Operationsmikroskop in der Zahnlounge, unter dem wir einen Zahn für die Zweitmeinung genau untersuchen

Eine Zweitmeinung lohnt sich vor jedem Schritt, der sich nicht rückgängig machen lässt: vor einer Zahnentfernung, vor einem Implantat und vor grösseren Arbeiten wie Kronen oder Brücken. Ebenso, wenn Ihnen niemand richtig erklärt hat, warum etwas geschehen soll. Bringen Sie Ihre Röntgenbilder und den Behandlungsplan mit, eine Kopie steht Ihnen zu. Eine gute Zweitmeinung zeigt Ihnen beide Wege, mit Prognose und Aufwand. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Stand 22. Oktober 2026

Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist

  • Ein Zahn soll entfernt werden, vielleicht einer, der schon wurzelbehandelt ist.
  • Ein Implantat oder eine Brücke ist geplant.
  • Der Behandlungsplan ist umfangreich, etwa mehrere Kronen oder Veneers.
  • Zwei Zahnärzte, zwei Meinungen, und Sie wissen nicht, wem Sie glauben sollen.
  • Sie möchten verstehen, was mit Ihrem Zahn los ist, bevor Sie entscheiden.

Auch bei Schmerzen bleibt meist Zeit für einen zweiten Blick: Ein schmerzender Zahn lässt sich oft zuerst beruhigen, ohne dass er sofort entfernt wird.

So kommen Sie zu Ihren Unterlagen

Ihre Röntgenbilder und Ihre Krankengeschichte dürfen Sie jederzeit verlangen. Nach dem Datenschutzgesetz haben Sie Anspruch auf eine Kopie, in der Regel kostenlos. Einen Grund brauchen Sie nicht anzugeben. Fragen Sie Ihre Praxis mit Vorteil schriftlich nach:

  • den Röntgenbildern, digital als Datei oder ausgedruckt,
  • dem Behandlungsplan oder Kostenvoranschlag,
  • dem Befund, falls er schriftlich vorliegt.

Fehlt etwas, erstellen wir, wo es sinnvoll ist, ein aktuelles Bild. Und Sie dürfen die Zweitmeinung bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt offen ansprechen. Vor grossen Entscheiden ist sie üblich und kein Zeichen von Misstrauen.

Was eine gute Zweitmeinung ausmacht

  • Eine eigene Untersuchung, nicht nur ein Blick auf alte Bilder. Bei uns unter dem Mikroskop, und Sie sehen am Bildschirm, was wir sehen.
  • Beide Wege schriftlich: Erhalt und Entfernung, je mit Prognose und Aufwand.
  • Ehrlich in beide Richtungen: Manchmal ist die Entfernung die bessere Wahl. Dann sagen wir das, und Sie wissen, warum.
  • Keine Verpflichtung: Die Zweitmeinung steht für sich. Auf Wunsch senden wir die Unterlagen an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt.

Wann sich der Erhalt eines Zahns lohnt, lesen Sie im Beitrag «Zahn erhalten oder entfernen?».

Was kostet eine Zweitmeinung?

Zu einer echten Zweitmeinung gehört eine eigene Untersuchung, deshalb wird sie wie ein Termin abgerechnet. Was sie kostet, sagen wir Ihnen gern vorher am Telefon.

Wenn Sie sich mit Ihrer Praxis nicht einig werden

Eine Zweitmeinung hilft beim Entscheiden. Geht es um Streit über eine Behandlung oder eine Rechnung, gibt es unabhängige Stellen:

  • Begutachtungskommission der SSO: Ist Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, können Sie sich an die Kommission Ihrer kantonalen Sektion wenden.
  • SPO Patientenschutz: Die Stiftung berät Patientinnen und Patienten in Streitfällen.
  • Kantonszahnärztlicher Dienst: Auch der Kanton hilft weiter.
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