Ratgeber · Bleaching

Bleaching beim Zahnarzt oder aus der Drogerie?

Behandlungsplatz mit der Lampe von Philips Zoom, mit der das Bleaching in der Praxis statt mit Mitteln aus der Drogerie erfolgt

Wer seine Zähne spürbar heller möchte, ist in der Praxis besser aufgehoben. In der Schweiz dürfen Bleichmittel mit mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid nur an Zahnärztinnen, Zahnärzte und Dentalhygienikerinnen abgegeben werden, und die erste Anwendung gehört in deren Hand. Was frei verkauft wird, enthält deshalb sehr wenig Wirkstoff und löst vor allem Verfärbungen an der Oberfläche. In der Zahnlounge hellen wir mit Philips Zoom auf, einem der führenden Systeme für professionelles Bleaching, in einer Sitzung und mit geschütztem Zahnfleisch.

Stand 22. Oktober 2026

Was Mittel aus Drogerie und Internet können

Streifen, Gele und Zahnpasten aus der Drogerie enthalten höchstens 0,1 % Wasserstoffperoxid oder setzen auf andere Stoffe. Sie lösen Verfärbungen von Kaffee, Tee oder Rauch an der Oberfläche, ähnlich wie eine gründliche Reinigung. Die Eigenfarbe des Zahns verändern sie kaum.

Bei Mitteln, die aus dem Ausland bestellt werden, ist oft nicht klar, wie viel Wirkstoff sie enthalten. Höher dosiert und ohne Schutz des Zahnfleischs können Bleichmittel Zahnfleisch und Schleimhaut reizen, die Zähne empfindlich machen und Füllungen angreifen. Viele kennen das: Gebracht hat der Versuch wenig, empfindlich waren die Zähne trotzdem.

Was in der Praxis anders ist

  • Philips Zoom: Das Gel wird mit dem Licht von Philips Zoom aktiviert. Beim Power Bleaching in drei Durchgängen, beim Fresh-up Bleaching in zwei, in einer Sitzung.
  • Geschützt: Lippen und Zahnfleisch decken wir sorgfältig ab. So wirkt das Gel nur dort, wo es soll.
  • Gemessen: Wir halten Ihre Ausgangsfarbe fest und vergleichen sie am Ende mit der neuen Farbe.
  • Vorbereitet: Auf frisch gereinigten Zähnen wirkt das Gel gleichmässiger. Deshalb empfehlen wir eine Dentalhygiene direkt davor, im selben Termin. Liegt Ihre letzte erst wenige Wochen zurück, genügt das Bleaching allein.

Braucht es vorher eine Kontrolle?

Eine eigene Kontrolle vorher braucht es nicht. Zu Beginn des Termins schauen wir uns Zähne und Zahnfleisch an und besprechen, wie hell es werden darf. Dabei achten wir auf drei Dinge:

  • Karies, undichte Füllungen, freiliegende Zahnhälse: Dort kann das Gel tiefer eindringen und Schmerzen auslösen. Dann behandeln wir zuerst und hellen danach auf.
  • Füllungen, Kronen und Veneers behalten ihre Farbe. Liegen sie im sichtbaren Bereich, besprechen wir vorab, wie das Gesamtbild harmonisch bleibt.
  • Ein einzelner dunkler Zahn: Oft steckt ein abgestorbener Nerv oder eine alte Wurzelbehandlung dahinter. Das klären wir zuerst.

Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, vor dem Bleichen abzuklären, ob die Verfärbung einen medizinischen Grund hat.

Und das Kosmetikstudio?

Auch dort gilt: Ein Mittel mit mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid wendet zuerst eine Zahnärztin, ein Zahnarzt oder eine Dentalhygienikerin an. Fragen Sie deshalb vor einem Termin, wer behandelt, welcher Wirkstoff in welcher Stärke verwendet wird und ob vorher jemand Zähne und Zahnfleisch anschaut.

Schadet ein Bleaching den Zähnen?

Bei gesunden Zähnen und fachgerechter Anwendung bleibt der Zahnschmelz unversehrt. Das Gel löst Farbstoffe, die sich im Zahn eingelagert haben. Vorübergehend können die Zähne empfindlicher reagieren, das klingt in der Regel innert ein bis zwei Tagen ab. Wir bleichen bei Erwachsenen mit gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch. In Schwangerschaft und Stillzeit empfehlen wir, damit zu warten.

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